Sie sind hier: Corona-Pandemie KULAP B58

Eine wichtige Mitteilung für alle Teichwirte, die am KULAP-Programm „B58 – Extensive Teichwirtschaft“ teilnehmen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie können manche Betriebe ihre Speisekarpfen nicht wie gewohnt vermarkten. Dies kann zur Folge haben, dass Karpfen aus den Hälterungen wieder zurück in die Teiche gesetzt werden müssen. Sofern es sich um Teiche mit einer KULAP-Förderung handelt, kann es dadurch zur Überschreitung der vorgegebenen Besatzobergrenzen kommen.

Abweichend zu der mit E-Mail vom 09.04.2020 übermittelten Regelung (s. u.), aber nur für das Jahr 2020, gilt nun folgendes:

Eine Überschreitung der B58-Besatzobergrenzen um bis zu 30 % wird ohne förderrechtliche Konsequenzen toleriert. Die KULAP-Prämie in Höhe von 350,- €/ha Teichfläche wird in diesem Fall weiterhin ausbezahlt.

Diejenigen Betriebe, die auch diesen um 30 % erhöhten zulässigen Tierbesatz überschreiten, sollen das ihrem zuständigen AELF bis spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Abschluss des Besatzes schriftlich melden und damit einen Fall von höherer Gewalt geltend machen. Dies hat zur Folge, dass trotz der Überschreitung der Besatzobergrenze um mehr als 30 % keine Sanktion verhängt werden muss. Allerdings kann für diesen Teich in diesem Jahr dann auch keine KULAP-Förderung gewährt werden. An dem Verpflichtungszeitraum insgesamt ändert sich dadurch nichts.

Die o.g. Vorgabe gilt nicht für den Bereich VNP. Falls hier entsprechende Fälle auftreten, sind die betreffenden Meldungen über die Unteren Naturschutzbehörden an das StMUV zur Einzelfallentscheidung weiterzuleiten.

Diese neue Regelung stellt damit eine deutliche Verbesserung für die Betriebe dar, die am KULAP-Programm teilnehmen und lässt ihnen deutlich mehr Handlungsspielraum, um Corona-bedingte Nachteile ausgleichen zu können. Wir bitten Sie, Ihre Betriebe, die davon betroffen sind, von dieser neuen Festlegung möglichst umgehend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Reinhard Reiter
Referat L4 (Fischerei und Fischwirtschaft)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten